Braucht der Carport eine Baugenehmigung?

Baugeenehmigung Carport Titelbild

Ob der Carport eine Baugenehmigung benötigt, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Häufig sind Carports „verfahrensfrei“, also ohne Baugenehmigung zu errichten. Manchmal genügt eine Bauanzeige und mancherorts braucht es nicht einmal diese. Wann das der Fall ist und wie ein Bauantrag einzureichen ist, falls Ihr Carport doch eine Baugenehmigung braucht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt:

Bauvorschriften Carport: Welche Gesetze gelten?

Wer einen Carport errichten will, muss zunächst die am Standort geltenden Bauvorschriften erkunden. Carports sind „Bauten“ im Sinne des Baurechts, wenn auch oft nur sogenannte „Nebenanlagen“.  Für Bauten gilt das bundesweite Planungsrecht, die jeweiligen Bauordnungen der Länder, sowie die Bebauungspläne der Gemeinden und weitere kommunale Sonderregelung. Auf den ersten Blick wirkt das kompliziert, doch mit den hier versammelten Informationen werden Sie wissen, was im Fall Ihres Carports zu beachten ist.

  1. Für die Carport-Genehmigung gilt Landesrecht:  Die Vorschriften bezüglich der Baugenehmigung für Carports finden sich in den Landesbauverordnungen und sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Was in Hamburg ganz ohne Baugenehmigung geht („verfahrensfrei“), ist in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung nicht baufähig. Die jeweiligen Bauordnungen und evtl. örtlich geltende Garagenverordnungen unterscheiden sich in den Details, die sowohl Garagen als auch Carports einzuhalten haben.
  2. Bebauungsplan studieren, örtliche Vorschriften beachten: Neben den Bauordnungen der Länder sind auch die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden zu beachten, wenn ein Carport errichtet werden soll. Wenn es einen Bebauungsplan für den gewünschten Standort gibt, müssen dessen Vorgaben beachtet werden. Zusätzliche Vorschriften in Bebauungsplänen können die Optik betreffen, die Dachform, erforderliche Grenzabstände und die zulässige Höhe.

Tipp:  Bauvoranfrage stellen! Gesetze und Rechtsverordnungen ändern sich immer mal wieder.  Allein schon deshalb ist es sinnvoll, noch in der Planungsphase eine formlose Bauanfrage bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde zu starten, um zu erfahren, was vor Ort zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich gilt. Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bereits vor dem Kauf des Carports bei Ihrem Bauamt anfragen, ob Sie eine Genehmigung für Ihr Wunschmodell benötigen. Eine solche Voranfrage kostet nichts außer ein bisschen Zeit, schafft dafür aber Klarheit und Planungssicherheit.

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Carports und Garagen: bei der Baugenehmigung gleich gestellt

Eine Garage ist ein Gebäude zum Unterstellen von PKWs, ein Carport nur “überdachter Stellplatz”. Bautechnisch ist das ein großer Unterschied, genehmigungstechnisch jedoch nicht. Weil es Mischformen wie Garagen mit Carports und Carports mit Abstellraum gibt, werden Carports und Garagen in den Landesbauordnungen in der Regel gleich gestellt. Es ist dann von ” Garagen einschließlich überdachter Stellplätze” die Rede. Wo das nicht der Fall ist, aber zu Carports keine eigenen Regeln existieren, sind sie mitgemeint.

Innen oder Außenbereich? Der Standort des Carports ist entscheidend!

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, hängt ganz wesentlich vom Standort des Carports ab:

  • Innerorts in einem Gebiet ohne Bebauungsplan: auf dem eigenen Grundstück bleibe Carports und Garagen „verfahrensfrei“, wenn sie gewisse Größen (20 bis 50 m² Grundfläche, je nach Bundesland) nicht überschreiten.
  • Innerorts in einem Gebiet mit Bebauungsplan: Hier gelten Carports und Garagen bis zu 100 m² als verfahrensfrei, sofern solche Bauten laut Bebauungsplan vorgesehen sind. Sie müssen also erkunden, ob ein Bebauungsplan vorliegt und dann schauen, ob dort Carports bzw. Garagen geplant sind.
  • Außerhalb der Gemeindegrenzen ist in jedem Fall eine Baugenehmigung erforderlich!

Doppekcarport mit Abstellraum

Bis zu welcher Größe darf ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden?

Ist ein Carport genehmigungspflichtig? Schließlich handelt es sich oft nur um ein Dach auf ein paar Pfosten. Muss dafür wirklich ein kompliziertes Baugenehmigungsverfahren gestartet werden? Zum Glück ist meistens nicht der Fall! Die Bauordnungen der Bundesländer erlauben Carports und Garagen auch ohne Baugenehmigung, sofern sie bestimmte Größen (Grundfläche/Wandhöhe) nicht überschreiten.

Im Folgenden finden Sie diese Vorgaben der 16 Bundesländer (Stand April 2022) für einen “verfahrensfrei” (=ohne Baugenehmigung) zu errichtenden Carport.

Damit Sie selbst nachschauen können, was zum jeweiligen Zeitpunkt gilt, sind auch die jeweiligen Baugesetze der Länder verlinkt. Die Angaben haben wir nach bestem Wissen recherchiert, können jedoch nicht für die Stimmigkeit haften. Sicherheit verschafft allein die Bauanfrage bei der zuständigen Baubehörde!

Carport Baugenehmigung Baden-Württemberg – §50 Abs. 1 LBO und Anhang.

Als verfahrensfrei gelten Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern, außer im Außenbereich.

Carport Baugenehmigung Bayern – BayBO:Art. 57 5. Teil, Nr 1

Genehmigungsfrei sind Garagen sowie überdachte Stellplätze mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern. Carports im Außenbereich sind davon ausgenommen.

Carport Baugenehmigung Berlin – § 61 BauOBln

Garagen, überdachte Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern je Wand und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern müssen nicht genehmigt werden. Dies gilt nicht für Bauvorhaben im Außenbereich.

Carport Baugenehmigung Brandenburg – §55 der BbgBO

Verfahrensfrei sind Garagen und überdachte Abstellplätze mit jeweils nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150 Quadratmetern Grundfläche innerhalb des Bebauungsplans.

Carport Baugenehmigung Bremen –§61 BremLBO

Genehmigungsfrei sind Garagen sowie überdachte Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Ausgenommen sind Bauvorhaben im Außenbereich.

Carport Baugenehmigung Hamburg – §60 Art. 1 Abs. 1.2 HBauO

Garagen mit einer Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern je zugehörigem Hauptgebäude müssen in Hamburg nicht genehmigt werden. Ausgenommen sind Carports im Außenbereich.

Carport Baugenehmigung Hessen – §63 HBO

In Hessen dürfen Garagen einschließlich Abstellraum (und sinngemäß auch Carports) mit bis zu 50 Quadratmetern Brutto-Grundfläche einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche ohne Baugenehmigung errichtet werden. Vorbehalt: Erforderlich ist die Beteiligung der Gemeinde in Form einer Bauanzeige. Die Gemeinde hat dann 14 Tage Zeit, um ein Baugenehmigungsverfahren zu verlangen oder den Bau zu untersagen.

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern –§61 LBauO M-V

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern bedürfen keiner Genehmigung (außer im Außenbereich).

Carport Baugenehmigung Niedersachsen – §60 Abs. 1 NBauO inkl. Anhang 1.2

Garagen mit einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern gelten auf einem Baugrundstück als verfahrensfrei.

Carport Baugenehmigung NRW / Nordrhein-Westfalen –§62 der BauO NRW

Keine Baugenehmigung benötigen Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 30 m², außer im Außenbereich.

Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz – §62 LBauO

Bis zu einer Grundfläche von 50 Quadratmetern und einer Wandhöhe bis 3,20 m ist der Bau des Carport genehmigungsfrei.

Carport Baugenehmigung Saarland – §61 LBO

Garagen einschließlich des Abstellraums mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 36 Quadratmetern benötigen keine Baugenehmigung

Carport Baugenehmigung Sachsen – §61 SächsBO

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 50 Quadratmetern benötigen keine Baugenehmigung, es sei denn, sie sollen im Außenbereich errichtet werden.

Carport Baugenehmigung Sachsen-Anhalt – §60 BauO LSA

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern sowie mit bis zu 50 Quadratmetern Grundfläche sind innerhalb eines Bebauungsplans verfahrensfrei.

Carport Baugenehmigung Schleswig Holstein –§63 BauO S-H

Verfahrensfrei gebaut werden dürfen nur „notwendige“ Garagen* Garagen und auch Carports, die einschließlich Abstellraum die Grundfläche von bis zu 20 m² nicht überschreiten. Seitenwände dürfen nicht länger als 9 Meter sein und im Mittel nicht höher als 2,75 m. Die Dachneigung darf nicht mehr als 45° ansteigen.
*Notwendig ist ein Stellplatz oder eine Garage, wenn eine bauordnungsrechtliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen besteht.

Carport Baugenehmigung Thüringen – §60 ThürBO

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und mit einer Brutto-Grundfläche von bis zu 40 Quadratmetern brauchen keine Baugenehmigung es sei denn, sie liegen im Außenbereich.

Carport ohne Baugenehmigung? Strafe droht!

Einfach drauf los bauen und das Beste hoffen, kann arg ins Auge gehen. Zwar gilt in der Praxis häufig „Wo kein Kläger, da kein Richter“, doch bei einem auf Dauer angelegten Bauvorhaben kann man sich darauf nie verlassen. Also bitte nicht einfach auf die Carport-Genehmigung verzichten, sollte Ihr Vorhaben nicht “verfahrensfrei” umsetzbar sein! Bekommt die Gemeinde Wind vom „Schwarzbau“, liegt es in ihrem Ermessen, ob sie die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung des Carports einräumt oder gleich mit einer Abrissverfügung reagiert. Eventuell wird auch ein hohes Bußgeld fällig. Weil häufig nach “Carport für Wohnmobil ohne Baugenehmigung” gesucht wird, sei auch noch einmal deutlich gesagt:  Das gilt für alle Carport-Varianten gleichermaßen. Den Ärger und die evtl. entstehenden Kosten durch ungenehmigte Bauten sollte man in jedem Fall vermeiden.

Ein Bauantrag für den Carport – wie geht das?

Bauantrag

Zwar sind die meisten Carports auf privatem Grund aufgrund der überschaubaren Größe verfahrensfrei, doch wenn Ihr Carport größer ist oder außerhalb der Gemeindegrenzen liegt, dann geht kein Weg am Bauantrag vorbei. Die inhaltlichen Vorgaben für die Beantragung einer Carport-Baugenehmigung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, denn überall gelten je eigene Landesbauordnungen. Üblicherweise gehören zum Bauantrag ausgefüllte  Formulare, Lagepläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise und Beschreibungen des Bauvorhabens.

Meistens müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (lassen Sie die Eigentümer der Nachbargrundstücke als Zeichen Ihrer Zustimmung gleich hier unterschreiben!)
  • Grundriss / Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, eine Baubeschreibung – vom Architekten oder Bauunternehmer,
  • Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung, Straßenerschließung,
  • Evtl. weitere Anträge und Erklärungen (z.B. zum Baumbestand), die bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen sind.
  • Unterschrift des Bauvorlageberechtigten und Abgabe beim zuständigen Amt.

Bauvorlagenberechtigte sind in der Regel Architekten, Innenarchitekten oder Bauingenieure. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es auch die „kleine Bauvorlagenberechtigung“.  Sie erlaubt auch Meisterinnen und Meister des Maurer-, Zimmerer- oder des Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks, sowie Bautechniker Bauanträge stellen.

Unser Bauantragsservice

Sollten Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung benötigen, beraten wir Sie und prüfen die Genehmigungsfähigkeit. Wir liefern die erforderliche Bauzeichnungen (Grundriss u.a.) und formulieren den Antrag auf die Carport-Baugenehmigung. Dafür arbeiten wir mit in Deutschland ansässigen Partnern mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung zusammen.

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Baugenehmigung und unseren Bauantragsservice haben, können Sie uns gerne Ihre Anfrage über das Kontaktformular senden, diese wird direkt an unseren externen Partner weitergeleitet und Sie erhalten umgehend eine Rückantwort auf Ihre Fragen.

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Da die Baugenehmigung auf den ersten Blick abschreckend wirkt und von vielen mit einem hohen bürokratischen Aufwand in Verbindung gebracht wird, ist es wichtig, sich auf einen zuverlässigen und einfach zu verstehenden Helfer verlassen zu können. Diesen Helfer finden Sie mit unserem E-Book, das Ihnen alles notwendige Wissen rund um die Baugenehmigung liefert und damit sicherstellt, dass Sie ein Carport oder Gartenhaus bauen, dass bezüglich der Sicherheit, der Struktur, der Ästhetik und auch der Bauvorschriften alle Auflagen erfüllt.

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