Sie planen den Kauf eines Gartenhauses aus WPC und fragen sich, welches Fundament dazu passt und ob Sie dafür eine Baugenehmigung brauchen? Beide Fragen hängen enger zusammen, als viele denken, denn die Wahl des Fundaments kann darüber entscheiden, ob Ihr Gartenhaus als “leicht abbaubar” gilt oder plötzlich zur genehmigungspflichtigen baulichen Anlage wird. Auch die Varianten werfen Fragen auf: Punktfundament, Streifenfundament oder doch die Betonplatte? Jede Variante hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, je nach Bodenbeschaffenheit, Hausgröße und geplanter Nutzung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welches Fundament zu Ihrem WPC-Gartenhaus passt, wann eine Baugenehmigung erforderlich wird und was Kleingärtner dabei zusätzlich beachten müssen.
Inhalt:
- Warum spielt das Fundament bei der Frage der Baugenehmigung eine Rolle?
- Wozu braucht ein WPC-Gartenhaus überhaupt ein Fundament?
- Die gängigen Fundamenttypen im Vergleich
- Wann ist ein WPC-Gartenhaus genehmigungsfrei?
- Genehmigungsfreie Gartenhausgrößen, alle 16 Bundesländer (Tabelle, Stand 25/26)
- Bebauungsplan, Grenzabstände und das Gespräch mit Nachbarn
- Was kostet ein Bauantrag fürs Gartenhaus?
- Sonderfall Kleingarten: Was Pächter zusätzlich beachten müssen
- Checkliste: So gehen Sie vor dem Bau sicher
Warum spielt das Fundament bei der Frage der Baugenehmigung eine Rolle?
Wer ein Gartenhaus aus WPC plant, stößt schnell auf zwei Fragen, die auf den ersten Blick getrennt wirken, in der Praxis aber eng miteinander verknüpft sind: Welches Fundament passt zum geplanten Haus – und wird dafür eine Baugenehmigung fällig? Ein Zusammenhang zwischen beiden Themen besteht tatsächlich, wird aber nicht bundesweit einheitlich beurteilt: Manche Quellen vertreten die Position, dass ein Gartenhaus mit festem, gegossenem Fundament grundsätzlich genehmigungspflichtig wird, unabhängig von seiner Größe. Andere widersprechen dem ausdrücklich und stufen auch ein Gartenhaus auf Beton-, Platten- oder Punktfundament als genehmigungsfrei ein, sofern die übrigen Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten werden. Eine bundesweit einheitliche Regel existiert leider nicht.
Für die Praxis bedeutet das: Die Fundamentwahl kann die Genehmigungsfrage beeinflussen, sie tut es aber nicht automatisch und überall gleich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich nicht auf Gelesenes verlassen, sondern in Sachen Fundament vorab die Einschätzung des zuständigen Bauamts einholen. Nur so vermeiden Sie jeden möglichen Ärger!

Wozu braucht ein WPC-Gartenhaus überhaupt ein Fundament?
Ein Fundament sorgt zunächst für eine stabile, ebene Standfläche, auf der das Gartenhaus ohne einseitigen Druck steht. Fehlt diese Basis, kann sich der Rahmen mit der Zeit verziehen, sodass Türen und Fenster nicht mehr passgenau schließen und die Lebensdauer der Konstruktion sinkt.
Ein zweiter Grund betrifft den Untergrund selbst: Regen kann den Boden großflächig durchfeuchten, wodurch er absackt, während gefrierende Erde im Winter den Boden wieder anhebt. Ein fachgerecht angelegtes Fundament federt diese Bewegungen ab und hält das Gartenhaus dauerhaft eben und im Lot.
Welches Fundament soll es werden? Ob und in welcher Form ein Fundament nötig ist, hängt von Größe und Gewicht des Hauses ab. Kleine, leichte Geräteschuppen kommen mitunter mit verdichtetem Erdboden und einer Kiesschicht aus, während größere Gartenhäuser jedenfalls ein richtiges Fundament benötigen.
Zur Auswahl stehen dabei mehr als nur die klassischen Betonvarianten: Neben Punkt-, Streifenfundament und durchgehender Betonplatte kommen auch ein einfaches Plattenfundament aus Wegeplatten, das rückbaubare Schraubfundament sowie moderne, betonfreie Systemlösungen wie das Fundamentsystem von der Gartenhausfabrik infrage, die sich ganz ohne Betonarbeiten in Eigenregie montieren lassen. Welche Variante im Einzelfall sinnvoll ist, hängt neben der Hausgröße auch von der Bodenbeschaffenheit und der geplanten Nutzungsdauer ab.
Die gängigen Fundamenttypen im Vergleich
Welches Fundament für ein WPC-Gartenhaus infrage kommt, hängt von der Größe des Hauses, der Beschaffenheit des Bodens und der gewünschten Nutzungsdauer ab. Die folgenden Varianten haben sich in der Praxis etabliert und unterscheiden sich deutlich in Aufwand, Kosten und Eignung.
Das Plattenfundament aus Wegeplatten

Beim Plattenfundament wird eine etwa 30 Zentimeter tiefe Grube ausgehoben und mit einer Schotter- sowie einer Kiesschicht befüllt. Beide Schichten werden verdichtet, bevor Wegeplatten mit einer Kantenlänge von 30 bis 50 Zentimetern verlegt und abschließend mit Sand eingeschlämmt werden. Diese Fundamentart eignet sich für kleine, leichte Geräteschuppen und Mini-Gartenhäuser, ist mit vergleichsweise wenig Aufwand zu errichten und verursacht nur geringe Kosten. Sie ist jedoch nicht frostsicher und für schwerere Gartenhäuser ungeeignet.
Das Streifenfundament

Ein Streifenfundament besteht aus etwa 30 Zentimeter breiten Betonstreifen, die unter den tragenden Außenwänden des Gartenhauses verlaufen. Für die nötige Frostsicherheit müssen die Gräben mindestens 80 Zentimeter tief ausgehoben und mit Schalbrettern gegen einstürzende Wände gesichert werden, bevor der Beton eingegossen wird. Bei weniger tragfähigem Untergrund empfiehlt sich zusätzlich eine rund 10 Zentimeter dicke Betonplatte auf verdichtetem Kies und einer PE-Folie. Diese Variante eignet sich für große und schwere Gartenhäuser und bietet hohe Stabilität, erfordert jedoch erheblichen Arbeitsaufwand und meist den Einsatz eines Minibaggers.
Die durchgehende Betonplatte

Die Betonplatte wird als geschlossene Fläche unter dem gesamten Gartenhaus gegossen, auf einer verdichteten Kiesschicht und einer PE-Folie als Feuchtigkeitssperre. Vor dem eigentlichen Betonieren muss eine 30 bis 40 Zentimeter tiefe Grube ausgehoben, verschalt und mit einer Kiesschicht sowie Stahlmatten zur Armierung versehen werden. Diese Fundamentart bietet die höchste Stabilität und eignet sich besonders für instabile, sandig-lockere Böden oder feuchtes Gelände in Gewässernähe. Der Bauaufwand ist jedoch hoch, ebenso die Materialkosten, da größere Betonmengen meist angeliefert statt selbst angemischt werden müssen.
Das Punktfundament

Beim Punktfundament werden mehrere einzelne Betonfundamente in gleichmäßigen Abständen unter den tragenden Balken des Gartenhauses gesetzt. Diese Bauweise benötigt deutlich weniger Beton als Streifenfundament oder Betonplatte, verlangt aber hohe Präzision beim Ausmessen und Verschalen, damit alle Punkte exakt auf gleicher Höhe liegen. Das Punktfundament eignet sich für kleine bis mittelgroße Gartenhäuser auf festem, tragfähigem Boden, ist jedoch für schwere Häuser und lockeren Untergrund nicht geeignet, da die einzelnen Fundamente nicht miteinander verbunden sind und sich bei nachgebendem Boden gegeneinander verschieben können.
Das Schraubfundament

Beim Schraubfundament werden große Fundamentschrauben in den Boden eingedreht und mit einem hölzernen Rahmen verbunden, auf dem später die Basishölzer des Gartenhauses als Konterlattung montiert werden. Diese Variante kommt ganz ohne Betonarbeiten aus, lässt sich vergleichsweise schnell errichten und ist leicht wieder rückbaubar. Da der Boden nur punktuell berührt wird, findet keine Versiegelung statt, und ein kleiner Abstand zwischen Bodenrahmen und Erdreich schützt zusätzlich vor Feuchtigkeit. Das Schraubfundament eignet sich für kompakten, gut verdichteten Boden, ist jedoch auf lockerem, sandigem oder steinigem Untergrund sowie bei starkem Wurzelwerk nicht zu empfehlen.
Betonfreie Systemlösungen
Neben den klassischen Betonvarianten gibt es inzwischen auch vorgefertigte Fundamentsysteme, die ganz ohne Betonarbeiten auskommen. Sie bestehen aus Trägerhölzern, höhenverstellbaren Bodenrahmenträgern und Unkrautvlies und lassen sich in Eigenregie mit gewöhnlichem Werkzeug montieren. Solche Systeme werden in unterschiedlichen Größen angeboten, die sich passend zur Grundfläche des jeweiligen Gartenhauses kombinieren lassen, und eignen sich auch zum Ausgleich leichter Bodenunebenheiten. Lesen Sie mehr über das einfach zu verlegende Fundamentsystem von der Gartenhausfabrik!

Wann ist ein WPC-Gartenhaus genehmigungsfrei?
Zwar kann in einigen Bauämtern die Wahl des Fundments mit darüber entscheiden, ob ein Bauantrag sein muss. Allerdings sind es andere Kriterien, die quer durch alle Bundesländer hierfür relevant sind, z.B. Höhe, Volumen und manches mehr.
Ob eine Baugenehmigung beantragt werden muss, muss also schon bei der Planung, auf jeden Fall vor dem Kauf des Gartenhauses geprüft werden. Ob es sich dabei um ein WPC- oder Holz-Gartenhaus handelt, ist egal: Das Baumaterial an sich entscheidet nicht über eine mögliche Genehmigungsfreiheit (auch “Verfahrensfreiheit”). Entscheidend sind Größe, Nutzung und Standort des Hauses.
Ob ein Gartenhaus ohne Bauantrag errichtet werden darf, regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die zulässigen Freigrenzen werden je nach Land in Quadratmetern Grundfläche oder in Kubikmetern umbautem Raum angegeben und liegen meist zwischen 10 Quadratmetern und 75 Kubikmetern. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Gartenhaus eingeschossig bleibt und keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten enthält.

Sobald ein Gartenhaus mit Kochstelle, fest installierter Heizung, sanitären Anlagen oder Betten ausgestattet wird, gilt es als Aufenthaltsraum und verliert damit unabhängig vom Baumaterial in aller Regel seine Genehmigungsfreiheit. Wer sein WPC-Gartenhaus also lediglich als Geräteschuppen oder Gartenlaube nutzen möchte, bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der genehmigungsfreien Grenzen – vorausgesetzt, auch das später gewählte Fundament wirft, wie oben erläutert, keine zusätzlichen Fragen auf.
FAZIT: Sobald ein Gartenhaus mit Kochstelle, fest installierter Heizung, sanitären Anlagen oder Betten ausgestattet wird, ist ein Bauantrag zwinged erforderlich!
Genehmigungsfreie Gartenhausgrößen, alle 16 Bundesländer (Tabelle)
Die folgende Tabelle versammelt die genehmigungsfreien Gartenhausgrößen (Stand: 2025/2026) in den einzelnen Bundesländern. Die Gesetzesquellen sind angegeben, damit Sie überprüfen können, ob das noch so stimmt!
Die Maßeinheiten in der Tabelle kurz erklärt:
- BRI = Brutto-Rauminhalt (m³) – das Gesamtvolumen des Gebäudes einschließlich Wände und Dach, gemessen nach DIN 277. Die häufigste Bezugsgröße in den Landesbauordnungen.
- BGF = Bruttogeschossfläche (m²) – die gesamte Grundfläche aller Geschosse, gemessen an den Außenwänden. Einige Länder (Berlin, Bremen, Thüringen) stellen auf die BGF statt auf das Volumen ab.
- Umbauter Raum (m³) – ältere, aber noch gebräuchliche Bezeichnung für das umschlossene Gebäudevolumen; entspricht funktional dem BRI, wird aber nach einer anderen Berechnungsmethode (DIN 277 a.F.) ermittelt. Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein verwenden diesen Begriff.
| # | Bundesland | Genehmigungsfreie Größe | LBO / Paragraphen | Quellen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Baden-Württemberg | 40 m³ BRI | § 50 Abs. 1 Nr. 1a + Anhang § 5, § 6 LBO BW (i.K. 28.06.2025) |
baunormenlexikon.de dejure.org § 6 |
| 2 | Bayern | 75 m³ BRI | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO Art. 6 Abs. 7 BayBO |
gesetze-bayern.de Art. 57 gesetze-bayern.de Art. 6 |
| 3 | Berlin | 10 m² BGF (eingeschossig) |
§ 61 Abs. 1 Nr. 1a BauO Bln § 6 BauO Bln |
haufe.de § 61 paragraphen.online § 6 |
| 4 | Brandenburg | 75 m³ BRI | § 61 Abs. 1 Nr. 1a BbgBO § 6 BbgBO |
bravors.brandenburg.de mil.brandenburg.de |
| 5 | Bremen | 10 m² BGF (Gartengerätehaus: 12 m²) |
§ 61 Abs. 1 Nr. 1a BremLBO § 6 Abs. 8 BremLBO (i.K. 29.05.2024) |
transparenz.bremen.de |
| 6 | Hamburg | 30 m³ umbauter Raum | Anlage 2 Nr. 1.1 zu § 60 HBauO § 6 HBauO |
anwalt24.de Anlage 2 hamburg.de Broschüre PDF |
| 7 | Hessen | 30 m³ BRI | Anlage zu § 63 Abschn. I Nr. 1.1 HBO § 6 Abs. 8 HBO |
weise-software.de HBO (PDF) bauaufsicht-frankfurt.de |
| 8 | Mecklenburg-Vorpommern | 10 m² BGF (Nr. 1a) bis 40 m² BGF (Nr. 1b, Novelle 2025) bei Wandhöhe ≤ 3 m |
§ 61 Abs. 1 Nr. 1a/1b LBauO M-V § 6 Abs. 8 LBauO M-V |
gesetze.co § 61 Landtag M-V Novelle 2025 |
| 9 | Niedersachsen | 75 m³ BRI (Novelle i.K. 01.07.2025; vorher 40 m³) |
Anhang Nr. 1.1 zu § 60 NBauO § 5 Abs. 8 NBauO |
Architektenkammer NDS VORIS NBauO |
| 10 | Nordrhein-Westfalen | 75 m³ BRI | § 62 Abs. 1 Nr. 1a BauO NRW 2018 § 6 Abs. 5+8 BauO NRW |
lexmea.de § 62 lexmea.de § 6 |
| 11 | Rheinland-Pfalz | 50 m³ umbauter Raum | § 62 Abs. 1 Nr. 1a/1f LBauO § 8 LBauO |
lwk-rlp.de faolex.fao.org LBauO (PDF) |
| 12 | Saarland | 75 m³ umbauter Raum (neue LBO v. 19.02.2025; Gerätehaus ≤ 30 m³ ohne Grenzabstand) |
§ 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO Saarland § 7 LBO Saarland |
anwalt24.de § 61 karst-holzhaus.de LBO |
| 13 | Sachsen | 75 m³ BRI | § 61 Abs. 1 Nr. 1a SächsBO § 6 Abs. 8 SächsBO (i.K. 19.03.2024) |
revosax.sachsen.de SächsBO |
| 14 | Sachsen-Anhalt | 10 m² Grundfläche (eingeschossig) |
§ 60 Abs. 1 Nr. 1a BauO LSA § 6 Abs. 8 BauO LSA |
weise-software.de BauO LSA (PDF) faolex.fao.org BauO LSA (PDF) |
| 15 | Schleswig-Holstein | 30 m³ umbauter Raum | § 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO SH § 6 Abs. 5+8 LBO SH |
Kreis RD-ECK PDF weise-software.de LBO SH (PDF) |
| 16 | Thüringen | 10 m² BGF (eingeschossig; Novelle 19.07.2024 → jetzt § 63 ThürBO) |
§ 63 ThürBO (vormals § 60) § 6 Abs. 8 ThürBO (Novelle 19.07.2024) |
HS Schmalkalden ThürBO Thüringer Landtag PDF |
Wichtige Hinweise:
- Maßeinheit beachten: Nicht alle Länder messen gleich. BRI (Brutto-Rauminhalt) und „umbauter Raum” sind volumetrische Maße (m³); BGF (Bruttogeschossfläche) und Grundfläche sind Flächenmaße (m²) – ein direkter Vergleich ist nur eingeschränkt möglich.
- Saarland-Novelle (75 m³, 19.02.2025) stützt sich auf Fach- und Anwaltsquellen; für rechtsverbindliche Zwecke bitte das Amtsblatt Saarland als Primärquelle prüfen.
- Bebauungsplan vorrangig: Ein vorhandener B-Plan kann strengere oder auch großzügigere Regelungen enthalten und geht der LBO vor.
- Kleingartenanlagen (Bundeskleingartengesetz): In Berlin und anderen Städten mit Kleingärten gelten oft zusätzliche Sonderregelungen (z.B. max. 24 m² Laubenmaß nach § 3 BKleingG).
- Für konkrete Bauvorhaben ist stets die örtliche Bauaufsichtsbehörde die verbindliche Auskunftsstelle.Stand: Juli 2026 ·
Bebauungsplan, Grenzabstände und das Gespräch mit Nachbarn
Neben der Landesbauordnung ist stets der örtliche Bebauungsplan zu prüfen. Er kann Vorgaben zu Optik, Dachform, Höhe und Grenzabstand machen und in Ausnahmefällen sogar Nebengebäude ganz ausschließen. Gibt es keinen Bebauungsplan, muss sich das Gartenhaus zumindest optisch in die Umgebung einfügen.
Nach der bundesweiten Musterbauordnung darf ein Gartenhaus ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die Wandhöhe an der Grenze drei Meter und die Gesamtlänge neun Meter nicht überschreitet. Andernfalls gilt üblicherweise ein Mindestabstand von drei Metern zur Grenze.
Tipp: Ein offenes Gespräch mit den Nachbarn schon während der Planung beugt Streit vor, unabhängig davon, ob das Vorhaben rechtlich zulässig ist.
Was kostet ein Bauantrag fürs Gartenhaus?
Die amtlichen Gebühren für eine Baugenehmigung richten sich meist nach dem Wert oder den Baukosten des Gartenhauses und liegen üblicherweise zwischen 0,2 und 0,7 Prozent der geschätzten Baukosten, mit Mindestbeträgen von häufig 75 bis 150 Euro. Für ein größeres Gartenhaus mit geschätzten Baukosten von etwa 15.000 Euro fallen so beispielsweise rund 75 bis 150 Euro an reinen Verwaltungsgebühren an.
Hinzu können Kosten für einen qualifizierten Entwurfsverfasser kommen, wenn das zuständige Bauamt dies verlangt, sowie für einen amtlichen Lageplan. In der Summe bewegen sich die Gesamtkosten für ein genehmigungspflichtiges Gartenhaus meist zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Eine formlose Bauvoranfrage kostet dagegen oft nur 50 bis 500 Euro und schafft schon vor dem Kauf Klarheit, ob und in welchem Umfang eine Genehmigung nötig wird.

Sonderfall Kleingarten: Was Pächter zusätzlich beachten müssen
Wer sein WPC-Gartenhaus in einer Kleingartenanlage aufstellen möchte, muss deutlich engere Spielräume beachten als auf einem privaten Grundstück. Das Bundeskleingartengesetz begrenzt die zulässige Größe der Laube einschließlich überdachter Terrasse und schreibt vor, dass die Baulichkeit ausschließlich der kleingärtnerischen Nutzung dienen darf.
Zusätzlich regeln die Gartenordnungen der einzelnen Vereine die Bodenversiegelung meist noch strenger als die Landesbauordnung, unter anderem zum Schutz der Gesamtanlage und für eine mögliche Nachnutzung durch andere Pächter. Gegossene, dauerhafte Betonplattenfundamente sind daher in vielen Kleingartenanlagen unerwünscht oder ganz untersagt, während rückbaubare Lösungen wie Punktfundamente, Gehwegplatten oder Schraubfundamente meist zulässig sind. Vor dem Bau lohnt sich daher immer ein Blick in die Satzung des eigenen Vereins.
Checkliste: So gehen Sie vor dem Bau sicher
- Landesbauordnung des eigenen Bundeslandes zur Freigrenze prüfen
- Bebauungsplan der Gemeinde auf Vorgaben zu Grenzabstand, Höhe und Bodenversiegelung checken
- Im Kleingarten: Gartenordnung des Vereins und Bundeskleingartengesetz beachten
- Fundamenttyp passend zu Bodenart, Hausgröße und geplanter Nutzung wählen
- Im Zweifel eine formlose Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt stellen
