Baugenehmigung Terrassenüberdachung: Was gilt?

Terrassenüberdachung

Ob eine Terrassenüberdachung einer Baugenehmigung bedarf, ist pro Bundesland unterschiedlich geregelt. Meistens ist die Überdachung einer Terrasse bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei. Allerdings sind weitere Vorschriften wie z.B. Abstandsregelungen zu beachten. In diesem Ratgeber informieren wir Sie über die gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung, einschließlich einer Übersicht über die Vorschriften der Bundesländer.

Inhalt:

Intro: Die überdachte Terrasse als gemütlicher Aufenthaltsort

Eine überdachte Terrasse verbindet den Wohnbereich mit dem Außenbereich auf ideale Weise, schafft eine angenehme Atmosphäre und steigert den Wert des Hauses. Unabhängig von der Witterung lässt sich ein solcher Freisitz äußerst flexibel nutzen. So muss etwa ein plötzlicher Regenschauer kein Grund mehr sein, die unterhaltsame Kaffeetafel von der Terrasse ins Haus zu verlegen oder den Grillabend abzubrechen. Auch Gartenmöbel und Geräte können draußen bleiben und brauchen nicht täglich weggeräumt oder abgedeckt werden.

Zu den Vorteilen einer Terrassenüberdachung gehört je nach Ausführung neben dem Schutz vor Niederschlag und Wind auch eine effektive Beschattung und Sichtschutz. Dahinterliegende Räume profitieren mitunter ebenso von einer Abschattung und heizen sich im Sommer nicht mehr so stark auf.

Im Shop der Gartenhausfabrik finden Sie eine große Auswahl an Terrassenüberdachungen aus Aluminium. Dieses Material ist besonders langlebig und stabil. Eine Dacheindeckung aus Polycarbonat oder Glas bietet Schutz vor Regenfällen und lässt gleichzeitig ein offenes Raumgefühl entstehen. Ergänzend kann eine Markise für genügend schattige Abkühlung integriert werden.

Terrassendach aus Glas oder Polycarbonat
Im Shop der Gartenhausfabrik finden Sie Terrassenüberdachungen in allen Größen, sowohl mit Glasdach als auch mit Polycarbonat-Dach.

Terrassenüberdachung: Genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?

Wer plant, seine Terrasse mit einer Überdachung zu komplettieren, sollte nicht nur technische und gestalterische Bestimmungen einbeziehen, sondern auch rechtliche Aspekte und Vorschriften. Diese lassen sich dem privaten und dem öffentlichen Baurecht zuordnen. Zwar sind bestimmte Formen von Überdachungen wie z.B. Markisen oder Sonnensegel genehmigungsfrei. Dagegen wird eine fest im Boden verankerte Terrassenüberdachung rechtlich als Umbau- bzw. Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude eingestuft. Grundsätzlich besteht deshalb eine Genehmigungspflicht, wobei es aber Ausnahmen gibt.

Die Frage, ob für die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erforderlich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden und ist abhängig vom jeweiligen Bundesland sowie von den Maßen der Terrassenüberdachung. In den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind Terrassenüberdachungen unter bestimmten Voraussetzungen als verfahrensfreie Bauvorhaben aufgeführt. Fast immer ist hier eine räumliche Freigrenze festgelegt, bis zu der das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist. Diese bezieht sich auf die Fläche und teilweise auch auf die Tiefe der Überdachung. Vielerorts liegt eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche von bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe von bis zu drei Metern im Bereich der Genehmigungsfreiheit.

Um sicherzugehen, dass die angedachte Terrasse in die räumlichen Freigrenze fällt sowie um weitere öffentlich-rechtliche Vorgaben einzuhalten, empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufzunehmen und konkrete Erkundigungen einzuholen.

Übersicht: Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Ihrem Bundesland

Die räumliche Freigrenze für eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung legt jedes Bundesland individuell in der jeweiligen Landesbauordnung fest. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Regelungen in den Bauordnungen bezüglich der Genehmigungsbedürftigkeit von Terrassenüberdachungen (Stand Dezember 2023, Angaben sowie Inhalte der Links ohne Gewähr).

Bundesland Vorschrift Bauordnung Regelungsinhalt
Baden-Württemberg § 50 Abs. 1, Anhang Nr. 1 l) Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BauOBW2010V11Anhang

Verfahrensfreie Vorhaben:  Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche
Bayern Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57

Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m
Berlin § 61 Abs. 1 Nr. 1 g) Bauordnung für Berlin (BauOBln) vom 29. September 2005

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BauOBE2005V8P61

Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m
Brandenburg § 61 Abs. 1 Nr. 1 j) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#64

Baugenehmigungsfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m, außer im Außenbereich
Bremen § 61 Abs. 1 Nr. 1 h) bb)   Bremische Landesbauordnung

vom 18. Oktober 2022

https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen/rechtsgrundlagen-3559

Verfahrensfrei sind grundsätzlich Terrassen einschließlich möglicher Überdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe bis 3,50 m
Hamburg § 60 Abs. 2, Anlage 2 Abschnitt I Nr. 1.7 Hamburgische Bauordnung (HbauO) vom 14. Dezember 2005

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11Anlage2-G17

Verfahrensfrei sind Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m vor Erdgeschossen
Hessen § 63, Anlage Abschnitt I Nr. 1.13 Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BauOHE2018V7Anlage

Baugenehmigungsfrei sind Überdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3

(Vorbehalt betrifft Bedingungen bezüglich statisch-konstruktiver Unbedenklichkeit; Gebäudeklassen sind in § 2 Abs. 4 HBO definiert und beziehen sich auf bestimmte Größen bzw. Nutzungsarten)

Mecklenburg-Vorpommern § 61 Abs. 1 Nr. 1 g) Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-BauOMV2015pG14/part/X

Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m
Niedersachsen § 60 Abs. 1, Anhang Nr. 1.8 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2023

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/722188ad-2486-3da8-bc8b-7585ca929e64/2e79b6f5-2e52-32ec-8e19-6e3e6dfb9d91

Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden
Nordrhein-Westfalen § 62 Abs. 1 Nr. 1 g) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=39224&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=640221
Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m
Rheinland-Pfalz § 62 Abs. 2 Nr. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LbauO) vom 24. November 1998

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BauORPV28P62/part/S

keiner Baugenehmigung bedürfen zu ebener Erde liegende Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Ausnahme von Wohngebäuden im Außenbereich;

(Gebäudeklassen sind in § 2 Abs. 2 LbauO definiert und beziehen sich auf bestimmte Größen bzw. Nutzungsarten)

Saarland § 61 Abs. 1 Nr. 1 h) Landesbauordnung (LBO) vom 18. Februar 2004

https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-BauOSL2004V13P61

Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 36 m² und einer Tiefe bis zu 3 m
Sachsen § 61 Abs. 1 Nr. 1 g) Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016, die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 geändert worden ist

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO#p61

Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m
Sachsen-Anhalt § 60 Abs. 1 Nr. 1 i) Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauOST2013V9P60
Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m
Schleswig-Holstein § 61 Abs. 1 Nr. 1 g) Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(Landesbauordnung – LBO)
vom 6. Dezember 2021https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-BauOSH2022pP61
Verfahrensfrei sind Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m
Thüringen § 60 Abs. 1 Nr. 1 g) Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BauOTH2014V5P60

Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m, außer im Außenbereich

Trotz Genehmigungsfreiheit allgemeine Vorschriften einhalten

Selbst wenn für den Bau Ihrer Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung eingeholt werden muss, können Sie nicht einfach nach Belieben agieren. Es muss lediglich vor Baubeginn kein Genehmigungsfreistellungs- oder Zustimmungsverfahren durchlaufen werden. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das bundesweite Bauplanungsrecht, das länderspezifische Bauordnungsrecht sowie das sogenannte Baunebenrecht, sind selbstverständlich dennoch einzuhalten. Zudem gilt das Nachbarrecht, welches sowohl öffentlich-rechtlich als auch privat-rechtlich geregelt ist.

Berücksichtigt werden müssen z.B. die grundsätzliche Zulässigkeit einer Bebauung auf dem konkreten Grundstück, die Regelungen eines etwaigen Bebauungsplans und die Lage des Grundstücks (Innenbereich oder Außenbereich). Hinzu kommen Satzungen und Auflagen der jeweiligen Gemeinde, Vorgaben zur Statik sowie zum Brandschutz oder Denkmalschutz und Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück.

Mindestabstand zu den Nachbargrundstücken

Die erforderlichen Abstandsflächen der geplanten Terrassenüberdachung zur Nachbargrenze sind besonders von Belang. Die Regelungen hierzu variieren von Bundesland zu Bundesland, da diese wiederum in den einzelnen Landesbauordnungen enthalten sind. Entscheidend für die Berechnung sind die Wandhöhe sowie die Maße des Hausdaches. In der Regel beträgt der Mindestabstand zum Nachbargrundstück drei Meter. Ebenso relevant ist, in welchem Baugebiet sich Ihr Grundstück befindet. Auch hierzu empfiehlt sich eine konkrete Beratung beim örtlichen Bauamt.

Wird eine Zustimmung des Nachbarn gebraucht?

Wie oben ausgeführt, sollte beim Bau einer Terrassenüberdachung ein Mindestabstand von drei Metern nicht unterschritten werden. Grundsätzlich ist die Zustimmung der Nachbarn für das Bauvorhaben nicht notwendig, wenn die rechtlichen Auflagen beachtet werden. Dennoch lohnt es sich, um einer guten Nachbarschaft Willen die Nachbarn über das Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Indes haben die diese das Recht, Widerspruch einzulegen. In der Praxis hat dieser jedoch wenig Aussicht auf Erfolg, wenn Sie alle rechtlichen Vorgaben einhalten.

Sollte jedoch der Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden können, wie z.B. bei einem Reihenhaus oder bei eng bebauten Gebieten und kleinen Grundstücken, ist die Zustimmung der Nachbarn erforderlich. Zu Nachweiszwecken ist hierfür ein schriftlicher privatrechtlicher Vertrag empfehlenswert. Um jedoch bei einem Eigentümerwechsel auf der sicheren Seite zu sein, ist es mitunter vorteilhaft, zusätzlich im Grundbuch eine entsprechende Absicherung (Baulast) eintragen zu lassen.

Terrassenüberdachung: Wie wird der Bauantrag gestellt?

Wenn Ihr Bauvorhaben nicht im Rahmen der Genehmigungsfreiheit liegt, müssen Sie einen Antrag für eine Baugenehmigung stellen. Für die Einreichung des Bauantrags benötigen Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser mit einer Bauvorlageberechtigung für Ihr Bundesland. Bauvorlageberechtigt sind insbesondere Architekten und Bauingenieure sowie je nach Bundesland entsprechend qualifizierte Personen. Zu den einzureichenden Unterlagen (Bauvorlagen) gehören u.a. der Lageplan, Auszug aus der Flurkarte, die Bauzeichnungen und Antragsformulare.

Ist eine nachträgliche Genehmigung möglich?

Falls bereits eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet wurde, besteht die Option, im Nachhinein eine Genehmigung zu beantragen. Jedoch kann dies mit einer hohen Geldbuße geahndet werden. Sollte die Terrassenüberdachung nicht den zulässigen Auflagen entsprechen, kann sogar ein Rückbau gefordert werden.

Checkliste für rechtskonform errichtete Terrassenüberdachung

Die Terrassenüberdachung ist zweifellos eine beliebte Möglichkeit, die Gartensaison zu verlängern und noch komfortabler zu genießen. Bevor Sie den Anbau realisieren, sollten Sie sich jedoch rechtlich absichern. Hier eine kurze Zusammenfassung der erforderlichen Schritte:

  • Wählen Sie die Terrassenüberdachung nach Ihren Vorstellungen aus und informieren Sie sich diesbezüglich über die rechtlichen Bedingungen in Ihrer Gemeinde. Auch, wenn keine Baugenehmigung einzuholen ist, sind sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu beachten.
  • Zur Absicherung wenden Sie sich dazu bereits vorab an das zuständige Bauamt.
  • Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Voraussetzungen, ab welcher Größe eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei bleibt. Wägen Sie ab, ob die Abmessungen der Überdachung im Bereich der Verfahrensfreiheit liegen sollen oder ob sich der Aufwand für eine Antragstellung lohnt!
  • Auch für den Fall, dass die Überdachung nicht näher als zulässig an den Gartenzaun gebaut werden soll, sprechen Sie am besten mit Ihren Nachbarn über Ihr Anliegen. Lassen Sie sich gegebenenfalls eine schriftliche Zustimmung geben.
  • Suchen Sie das zuständige Bauamt auf, um die rechtliche Situation um Ihre geplante Terrassenüberdachung zu klären. Holen Sie für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben am besten eine schriftliche Bestätigung ein oder reichen Sie einen Bauantrag ein, wenn eine Baugenehmigung gefordert ist.

Sind alle bürokratischen Hürden genommen, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Viel Freude mit Ihrer überdachten Wohlfühloase!

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