Eine Baugenehmigung für den Wintergarten?

Winterarten aus Aluminium

Ob ein Wintergarten eine Baugenehmigung benötigt, ist pro Bundesland unterschiedlich geregelt. Meist sind solche Anbauten genehmigungspflichtig, jedoch gibt es mancherorts Ausnahmen für unbeheizte Wintergärten. Auch sind weitere Vorgaben wie z.B. Abstandsregelungen zu beachten. In diesem Ratgeber informieren wir Sie über die gesetzlichen Grundlagen beim Bau Ihres Wintergartens, einschließlich einer Übersicht über die Vorschriften der Bundesländer.

Inhalt:

Intro: Der Wintergarten als grünes Wohn- oder Freizeitzimmer

Ein Wintergarten ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern bietet auch zusätzlichen Wohnraum mit reichlich Tageslicht und Ausblick in den Garten. Auch bei Wind und Wetter lädt das verglaste Wohn- oder Freizeitzimmer zum entspannten Verweilen ein. Sei es beim Lesen eines guten Buches auf der Couch, beim ausgiebigen Frühstücken oder bei familiären Feiern zu besonderen Anlässen – das einzigartige Klima des Wintergartens sorgt für Wohlbefinden. Dabei wird die Energie der Sonne durch den sogenannten Glashauseffekt optimal verwertet. Zeitweilig kann es im Inneren eines Wintergartens selbst an kühleren Tagen wohl temperiert sein, indem die durch Sonnenstrahlen erwärmte Luft gespeichert wird.

Auf Grund der hervorragenden Bedingungen dient ein Wintergarten oftmals auch als Pflanzenparadies oder Winterquartier für empfindliche oder mediterrane Pflanzen. Typischerweise findet sich hier das ganze Jahr über eine Vielzahl an Gewächsen, die eine natürliche Atmosphäre schaffen. Insbesondere im Sommerhalbjahr, bei geöffneten Seitenwänden, kann jede Menge Luft und Sonne in den Wintergarten eintreten, wodurch das Outdoor-Feeling noch verstärkt wird.

Gute Aussicht aus dem Wintergarten

Entdecken Sie im Sortiment der Gartenhausfabrik hochwertige Wintergärten aus Aluminium, die Ihnen täglich einen Kurzurlaub im eigenen Zuhause ermöglichen. Die Glasschiebewände und das Dach sind wahlweise aus Polycarbonat oder Glas gefertigt. Eine passende Beschattung ist optional als Zubehör erhältlich.

Wintergarten: Definition und rechtliche Einordnung

Wer plant, einen Wintergarten zu errichten und die Jahreszeiten hautnah und trotzdem gut geschützt  erleben möchte, sollte sich bereits im Vorfeld mit der nötigen Rechtssicherheit auseinandersetzen. Auch bei Bauvorhaben auf dem eigenen Grundstück müssen bestimmte Richtlinien befolgt werden, die sich aus dem privaten und öffentlichen Baurecht ergeben.

Was genau ist nun ein Wintergarten? Unter einem Wintergarten versteht man in der Regel einen Anbau an ein bestehendes Gebäude, dessen Dach und Seitenwände zum größten Teil aus Glas bestehen. Rechtlich gilt der Wintergarten als eine bauliche Anlage und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig. Allerdings gelten in einigen Bundesländern für unbeheizte Wintergärten oder Gartenzimmer auch Ausnahmen. Auf die Frage, ob eine Baugenehmigung für einen Wintergarten erforderlich ist, gibt es keine allgemeingültige Antwort. Dies ist bedingt durch verschiedene Faktoren wie dem jeweiligen Standort, der baulichen Ausstattung und den Abmessungen des Wintergartens.

Unterschiedliche Auflagen: Warmwintergarten oder Kaltwintergarten

Bezüglich der Genehmigungsbedürftigkeit werden Wintergärten in zwei Arten eingeteilt: Warmwintergärten und Kaltwintergärten. Ein Warmwintergarten verfügt über eine Heizung, ist gedämmt und kann ganzjährig genutzt werden. Da hier die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Wohnhaus herrschen, bedarf ein Warmwintergarten oder Wohnwintergarten in jedem Fall einer Genehmigung. Außerdem müssen die Wärmeschutzverordnung sowie auch die Energieeinsparverordnung eingehalten werden.

Bei einem Kaltwintergarten oder Sommerwintergarten wird dagegen nicht davon ausgegangen, dass es sich um eine dauerhafte Erweiterung des Wohnraums handelt. Dieser ist einfacher konstruiert, nicht an das Heizsystem angeschlossen und wird folglich nur zur Übergangszeit und im Sommer bewohnt. Die meisten Bundesländer verlangen trotzdem eine Baugenehmigung für einen Kaltwintergarten. Nur für Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen ist eine räumliche Freigrenze vorgesehen, bis zu der das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist. Diese Freigrenze kann sich auf die Fläche, die Tiefe oder das Raumvolumen des Wintergartens beziehen.

In Hessen ist außerdem noch eine Beteiligung der Gemeinde erforderlich, welche schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss (siehe Tabelle unten).

Um festzustellen, ob für den angedachten Wintergarten eine räumliche Freigrenze existiert und um alle anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, ist es ratsam, sich mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen und spezifische Auskünfte einzuholen.

Bundesländer im Überblick: Baugenehmigung für den Wintergarten

Soweit ein Wintergarten innerhalb einer bestimmten räumlichen Freigrenze ohne Baugenehmigung errichtet werden kann, ist dies in der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes festgelegt. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht bezüglich der entsprechenden Regelungen in den Bauordnungen (Stand Dezember 2023, Angaben sowie Inhalte der Links ohne Gewähr).

Bundesland Baugenehmigung erforderlich? ggf. Vorschrift Bauordnung
Baden-Württemberg immer
Bayern immer
Berlin immer
Brandenburg Baugenehmigungsfrei sind:

vor der Außenwand eines Wohngebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten mit nicht mehr als 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 k) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#64

Bremen Verfahrensfrei sind grundsätzlich: überwiegend verglaste, nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmte Vorbauten (Veranden, Wintergärten) bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe bis 3,50 m § 61 Abs. 1 Nr. 1 h) bb)   Bremische Landesbauordnung

vom 18. Oktober 2022

https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen/rechtsgrundlagen-3559

Hamburg immer
Hessen Baugenehmigungsfrei sind: Wintergärten bis 30 m² Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, unter den Vorbehalten des Abschnitts V Nr. 1 und 3

(Achtung: Vorbehalt Abschnitt V Nr. 1 betrifft Beteiligung der Gemeinde, welcher das beabsichtigte Vorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen grundsätzlich schriftlich zur Kenntnis zu geben ist;

Vorbehalt Abschnitt V Nr. 3 betrifft Bedingungen bezüglich statisch-konstruktiver Unbedenklichkeit; Gebäudeklassen sind in § 2 Abs. 4 HBO definiert und beziehen sich auf bestimmte Größen bzw. Nutzungsarten)

§ 63, Anlage Abschnitt I Nr. 1.12 Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BauOHE2018V7Anlage

Mecklenburg-Vorpommern immer
Niedersachsen immer
Nordrhein-Westfalen Verfahrensfrei sind: Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze

(Gebäudeklassen sind in § 2 Abs. 3 BauO NRW definiert und beziehen sich auf bestimmte Größen bzw. Nutzungsarten)

§ 62 Abs. 1 Nr. 1 g) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=39224&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=640221
Rheinland-Pfalz keiner Baugenehmigung bedürfen: zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten bis zu 50 m³ umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Ausnahme von Wohngebäuden im Außenbereich

(Gebäudeklassen sind in § 2 Abs. 2 LbauO definiert und beziehen sich auf bestimmte Größen bzw. Nutzungsarten)

§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LbauO) vom 24. November 1998

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BauORPV28P62/part/S

Saarland immer
Sachsen immer
Sachsen-Anhalt immer
Schleswig-Holstein immer
Thüringen Verfahrensfrei sind: vor der Außenwand eines Gebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten mit nicht mehr als 20 m² Grundfläche und 75 m³ umbautem Raum § 60 Abs. 1 Nr. 1 h) Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BauOTH2014V5P60

Gesetzliche Vorschriften gelten auch bei Genehmigungsfreiheit

Auch wenn Ihr Wintergarten die genehmigungsfreien Anforderungen einhält, können Sie nicht einfach nach Gutdünken drauflos bauen. Es fällt lediglich der Aufwand für einen Bauantrag bzw. ein Genehmigungsfreistellungs- oder Zustimmungsverfahren weg. Natürlich ist es trotzdem erforderlich, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten. Dazu gehören vor allem das bundesweite Bauplanungsrecht, das länderspezifische Bauordnungsrecht, das sogenannte Baunebenrecht sowie das Nachbarrecht, welches sowohl öffentlich-rechtlich als auch privat-rechtlich definiert ist.

Zunächst gilt es z.B. zu prüfen, ob ein womöglich vorhandener Bebauungsplan Angaben dazu macht, welche Bereiche des Grundstücks bebaut werden können und wie viel Gesamtfläche für die Bebauung erlaubt ist. Auch die Lage der Immobilie (Innenbereich oder Außenbereich) ist dabei von Belang. Eingehalten werden müssen lokale Vorgaben und Satzungen, Regelungen zu Statik, Schneelastgrenzen, Brandschutz, Denkmalschutz sowie Abstandsregelungen.

Wie groß muss der Abstand zur Nachbargrenze sein?

Bei der Errichtung eines Wintergartens ist ein gesetzlich vorgegebener Grenzabstand zum Nachbarn einzuhalten. Die Vorschriften hierzu unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und sind ebenso in den einzelnen Landesbauordnungen festgelegt. In Relation zur Größe des Bauwerks werden für die Berechnung die Wandhöhe sowie die Maße des Hausdaches herangezogen. Üblicherweise beträgt der erforderliche Mindestabstand zum Nachbargrundstück drei Meter. Entscheidend ist auch, zu welchem Baugebiet Ihr Grundstück gehört, weshalb auch hierzu eine individuelle Beratung beim örtlichen Bauamt wahrgenommen werden sollte.

Ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich?

Zur Vermeidung potentieller Konflikte sollten Sie die Nachbarn von Anfang an über Ihr Bauvorhaben in Kenntnis setzen. Grundsätzlich braucht es für den Bau eines Wintergartens aber keine Zustimmung der Nachbarn, sofern der im konkreten Fall erforderliche Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Die Nachbarn können zwar Widerspruch einlegen, jedoch ist dieser in der Praxis wenig aussichtsreich, wenn Sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten.

Falls der vorgeschriebene Mindestabstand zum Nachbargrundstück jedoch nicht eingehalten werden kann, z.B. bei Reihenhäusern oder dicht bebauten Gebieten mit kleinen Grundstücken, ist das Einverständnis der Nachbarn nötig. Zur Dokumentation empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen privatrechtlichen Vertrages. Als zusätzliche Sicherheit bei einem Eigentümerwechsel kann es sinnvoll sein, eine entsprechende Baulast im Grundbuch einzutragen. Dadurch verkleinert sich der erforderliche Mindestabstand.

Gartenzimmer

Was gehört zum Bauantrag für den Wintergarten?

Sollte Ihr geplanter Wintergarten nicht genehmigungsfrei sein, ist es unerlässlich, beim zuständigen Bauamt eine Baugenehmigung zu beantragen. Hierfür ist die Expertise eines qualifizierten Entwurfsverfassers mit Bauvorlageberechtigung in Ihrem Bundesland erforderlich. Der Bauantrag wird folglich in vielen Fällen von Architekten, Fachplanern oder Bauingenieuren eingereicht. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören u.a. der Lageplan, Auszug aus der Flurkarte, die Bauzeichnungen und Antragsformulare.

Bauantragsservice: Wenn Sie Fragen rund um das Thema Baugenehmigung haben oder einen günstigen Bauantragsservice in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns gerne Ihre Anfrage über das Kontaktformular senden, diese wird direkt an unseren externen Partner weitergeleitet und Sie erhalten umgehend eine Rückantwort auf Ihre Fragen!

Kann ein Wintergarten nachträglich genehmigt werden?

Wenn ein Wintergarten ohne die notwendige Baugenehmigung erstellt wurde, besteht die Möglichkeit, im Nachhinein eine Genehmigung zu beantragen. Jedoch können damit erhebliche Geldbußen einhergehen. Sollte der Wintergarten nicht den zulässigen Auflagen entsprechen, kann sogar ein Rückbau auf eigene Kosten gefordert werden.

Checkliste: Wintergarten rechtskonform errichten

Der Wintergarten ist eine großartige Idee, um sich ein Stückchen mehr Natur ins Haus zu holen und die Wohn- und Lebensqualität zu steigern. Vor der Umsetzung des Anbaus ist es ratsam, sich rechtlich abzusichern. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der notwendigen Schritte:

  • Entscheiden Sie sich für einen Wintergarten nach Ihren Vorstellungen und erkundigen Sie sich über die kommunalen Verodnungen. Auch, wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet werden.
  • Zur Absicherung informieren Sie sich dazu bereits vorab beim zuständigen Bauamt.
  • Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Voraussetzungen, ob und bis zu welcher räumlichen Freigrenze ein Wintergarten genehmigungsfrei ist. Wägen Sie bei einer Ausnahme von der Genehmigungspflicht ab, ob die angegebene Maximalgröße ausreicht oder ob sich der Aufwand für eine Antragstellung lohnt.
  • Selbst wenn der Wintergarten den zulässigen Mindestabstand zur Nachbargrenze wahrt, kann eine kurze Absprache mit Ihren Nachbarn von Vorteil sein. Die Einholung einer schriftlichen Zustimmung Ihrer Nachbarn ist verpflichtend, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Suchen Sie das zuständige Bauamt auf, um die rechtliche Situation rund um Ihren Wintergarten zu klären. Auch bei einem genehmigungsfreien Bauvorhaben empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung. Reichen Sie im Falle einer Genehmigungspflicht einen Bauantrag ein.

Nachdem alle bürokratischen Formalitäten erledigt sind, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Viel Freude mit Ihrer vielseitigen Wohlfühloase!

 

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